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SteuerpflichtDie Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der individuellen Lebenssituation Die Kirchensteuer ist ein Pflichtbetrag der Kirchenmitglieder. Daher sind grundsätzlich alle Kirchenmitglieder in Hamburg und Schleswig-Holstein verpflichtet, Kirchensteuern an die Nordelbische Kirche zu entrichten. Der überwiegende Anteil der KIrchenmitglieder, nämlich diejenigen mit geringem Einkommen, die Nicht-Erwerbstätige, die Studierenden, Kinder, Sozialhilfeempfänger und auch die Gruppe der Rentner, zahlen in der Regel auch keine Kirchensteuer. Selbstverständlich können alle Kirchenmitglieder die Leistungen der Kirche in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Ihre örtliche Kirchengemiende freut sich allerdings, wenn sie diese mit einem Freiwilligen Kirchengeld - auch als Rentner weiterhin - unterstützen. |
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¶aktualisiert am: 17.05.2012 | 19:04:41
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