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DefinitionDefinition: Kirchensteuer Unter Kirchensteuer versteht man die Geld- bzw. Beitragsleistung, die von den als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen von ihren Mitgliedern erhoben werden kann (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 6 WRV). Kirchensteuern sind echte Steuern im Sinne der Abgabenordnung (§ 3 AO). Sie dürfen nicht mit Beiträgen verwechselt werden. Zur Kirchensteuer wird das Beitragsrecht einer Religionsgemeinschaft dadurch, dass der Staat im staatlichen Kirchensteuergesetz den Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes den hoheitlichen Einzug garantiert, so dass sie durch staatliche Organe als Steuern erhoben werden kann. Kirchensteuerarten Kirchensteuer ist ein Oberbegriff. Er umfasst
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¶aktualisiert am: 17.05.2012 | 19:04:41
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